Rechtlicher Hinweis und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Art des Angebots und Leistungsumfang

Die von der TravelAirs GmbH angebotenen Veranstaltungen sind Seminare mit Eigenanreise.

Die Seminarteilnehmer reisen eigenverantwortlich mit ihren Flugzeugen (eigene oder gecharterte Luftfahrzeuge) zu den Seminarorten.

  • Kein Reiseveranstalter: Es handelt sich nicht um eine Pauschalreise im Sinne des §651a BGB. Die TravelAirs GmbH tritt weder als Reiseveranstalter noch als Transportdienstleister auf und übernimmt keine Verantwortung für die An- und Abreise der Teilnehmer.
  • Seminarleistungen: Das Angebot umfasst die in der jeweiligen Seminarbeschreibung („Short-Facts“) aufgeführten Leistungen, wie Hotelübernachtungen, Verpflegung, Seminardurchführung und organisierte Aktivitäten.

2. Verantwortung der Teilnehmer und Haftungsausschluss

  • Eigenverantwortung der Teilnehmer: Die An- und Abreise sowie die Fortbewegung zwischen den Seminarorten erfolgen eigenverantwortlich durch die Teilnehmer. Die Verantwortung für die Flugplanung, Flugvorbereitung und -durchführung liegt ausschließlich bei den Piloten–in-Command (PIC).
  • Pflichten des Piloten: Der PIC ist allein verantwortlich, sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für den Flug erfüllt sind, insbesondere:
    • Gültige Lizenz, Medical und Berechtigungen
    • Einhaltung der Luftfahrt und Sicherheitsvorschriften
    • Ordnungsgemäßer Zustand des genutzten Luftfahrzeugs.
  • Haftungsausschluss: Die TravelAirs GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, Unfälle, Verspätungen oder sonstige Probleme, die während der An- oder Abreise oder der Fortbewegung zwischen den Seminarorten entstehen.

3. Durchführung und Absage des Seminars

  • Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich die TravelAirs GmbH vor das Seminar abzusagen.
  • Änderungen des Seminarprogramms bleiben vorbehalten.

4. Wetterbedingte Änderungen und Flexibilität

  • Die Seminarbegleiter der TravelAirs GmbH sind VFR-Piloten und somit auf fliegbares Wetter angewiesen. Wetterbedingte Änderungen der Seminarabläufe sind jederzeit möglich.
  • Hilfe bei Planänderungen: In solchen Fällen unterstützt die TravelAirs GmbH die Teilnehmer bestmöglich bei der Organisation alternativer Fortbewegungsmöglichkeiten, übernimmt jedoch keine Kosten oder Verantwortung für diese Umplanungen.
  • Die TravelAirs GmbH ist nicht verantwortlich für wetterbedingte Änderungen des Seminarablaufs. Sollten durch Wetterumstände zusätzliche Kosten entstehen (z. B. Übernachtungen, alternative Transportmittel), sind diese vom Teilnehmer selbst zu tragen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

5. Kosten und Zahlungsbedingungen der Seminarreise

Die Rechnungsstellung erfolgt direkt nach der Buchung des Seminars im Voraus unter Angabe der Zahlungsfälligkeiten.

Anzahlung:

Bei Buchung des Seminars ist eine sofortige Anzahlung in Höhe von 400,00 Euro fällig.

Der Restbetrag ist bis 30 Tage vor Seminarbeginn fällig. Es gelten die Sonderregelungen Reiseveranstalter (§25 UstG)

Bei Zahlungsverzug behält sich die TravelAirs GmbH vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verfällt die Anzahlung, und etwaige zusätzlich anfallende Stornokosten bleiben fällig.

Stornierungsbedingungen:

Bei Stornierung bis 30 Tage vor Seminarbeginn wird die Anzahlung in Höhe von 400,00 Euro eingehalten.

Bei Stornierung bis 29 Tage vor Seminarbeginn werden 25 % des Reisepreises, jedoch mindestens 400,00 Euro eingehalten.

Bei Stornierung bis 7 Tage vor Seminarbeginn wird der volle Preis eingehalten; Gleiches gilt auch für den Fall des Nichtantritts beim Seminar oder einer kurzfristigen Reduzierung der Buchung.

6. Kosten und Zahlungsbedingungen von gemieteter Sicherheitsausrüstung

Die Rechnungsstellung für gegebenenfalls angemieteter Sicherheitsausrüstung, erfolgt gemäß den auf der Homepage oder via Mail genannten Preisen zuzüglich MwSt. und ist sofort nach Buchung und Rechnungsstellung im Voraus fällig.

7. Versicherung und Sicherheitsausrüstung

  • Empfohlene Versicherungen: Es wird dringend empfohlen, dass Teilnehmer eine Reise- und Unfallversicherung abschließen, die insbesondere folgende Bereiche abdeckt:
    • Reiserücktritt und Reiseabbruch
    • Luftfahrt-Unfallversicherung
    • Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport
  • Sicherheitsausrüstung: Für Flüge über Wasser ist geeignete Sicherheitsausrüstung (z.B. Rettungswesten, Rettungsinseln, Notfallsender) obligatorisch. Die TravelAirs GmbH kann bei Bedarf Unterstützung bei der Beschaffung oder Vermietung leisten.

8. Einreise-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften

Die Teilnehmer sind eigenverantwortlich dafür zuständig, die Einreise- Zoll- und Gesundheitsbestimmungen der angeflogenen Länder einzuhalten. Die TravelAirs GmbH haftet nicht für Probleme, die aus unzureichender Vorbereitung der Teilnehmer resultieren.

9. Haftungsbegrenzung

Die TravelAirs GmbH haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die TravelAirs GmbH nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.

  • Höhere Gewalt: Die TravelAirs GmbH übernimmt daher keine Haftung für Verzögerungen, Änderungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entstehen.
  • Haftungsbeschränkung: Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung der TravelAirs GmbH auf den Seminarpreis beschränkt.

10. Datenschutz (DSGVO)

Im Rahmen der Seminarorganisation verarbeitet die TravelAirs GmbH personenbezogene Daten. Einen Hinweis hierzu findet sich in der im Buchungsprozess hinterlegten Informationspflicht gem. Artikel 12, 13 und 14 DSGVO.

11. Widerrufsbelehrung

Verbrauchern steht gemäß § 355 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. In diesem Fall wird die Anzahlung zurückerstattet. Die Widerrufsbelehrung wird auf der der Homepage der TravelAirs GmbH zur Verfügung gestellt.

12. Gerichtsstandvereinbarung

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Für Kaufleute oder juristische Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand der Sitz der TravelAirs GmbH.

13. Rechtswahlklausel

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Zwingende Schutzvorschriften des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben anwendbar.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

15. Wichtige Hinweise für Teilnehmer

  • Vereinsflugzeuge: Teilnehmer, die Vereinsflugzeuge nutzen möchten, sollten frühzeitig mit ihrem Verein die Wartung und Verfügbarkeit abstimmen. Die TravelAirs GmbH unterstützt bei Bedarf bei der Organisation eines Ersatzflugzeugs.
  • Ausrüstung: Bitten denken Sie an notwendige Ausrüstung wie Rettungswesten oder Navigationshilfen, insbesondere bei Überwasserflügen.